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In der Diplomarbeit ist die Problematik über den Missbrauch der Prozessrechte im Zivilverfahren, vorgestellt. Es geht um ein Problem, das nach der Untersuchung der Rechtsprechung von hohem und oberem Gericht, bei uns, leider ziemlich häufig vorkommt.
Das Grundprinzip des Zivilprozesses ist der Gewissenhaftigkeitsprinzip und der Aufrichtigkeitsprinzip, der besagt, dass der Kunde all seine Prozessrechte, mit der Absicht des Schutzes seiner Interesse, ausnutzen kann, gleichzeitig aber gemäß den moralischen Prinzipien, kann keiner seine Rechte ausnutzen, nur wegen dessen einem anderen Schaden zuzufügen. Das Erwähnte Grundprinzip beinhaltet viele enge Regeln und Prinzipien, die von einigen Theoretikern individuell bearbeitet werden, und zwar sind das die Prinzipien der Wahrheitsliebe und Vollkommenheit, und das Prinzip von Verbot des Missbrauches der Rechte.
Das Gesetz über den Zivilprozess (anschließend, das Gesetz über den Zivilprozess) im 11. Artikel, bestimmt, dass das Gericht jeden Missbrauch der Rechte vereiteln muss, den die Kunden im Prozess haben, gleichzeitig bestimmt es Sanktionen, wenn es trotzdem zum Missbrauch kommt.
Im Rahmen des 11. Artikels des Gesetzes über den Zivilprozess, sind in der Diplomarbeit die Beispiele des Missbrauches der Prozessrechte und Rechtsprechung ausführlich vorgestellt, und zwar: der Missbrauch der Rechte einer Klage, bzw. Verhandlungsbetreuung, Verletzung der Prinzipien der Wahrheitsliebe bzw. materialen Wahrheit, Ausnutzung der Prozessrechte nur wegen Verzögerung und Erschwerung des Prozesses und konstruieren der Zuständigkeit. In Rechtsprechung erscheinen zwei Beispiele des Missbrauches der Prozessrechte, die nicht in den 11. Artikel der Anstalt für Zahlungsverkehr passen, diese sind: nicht genehmigte Disposition der Kunden und Beleidigung des Gerichtes, Kunden und anderen Teilnehmern. Einzelne Beispiele des Missbrauches sind aufgeführt mit Beispielen aus der Rechtsprechung.
Danach ist kurz die Rolle des Rechtsanwaltes bei dem Missbrauch der Prozessrechte beschrieben, die präventive Maßnahmen gegen des Missbrauches der Prozessrechte und Sanktionen für Beispiel, dass es zum Missbrauch trotzdem kommt.
Am 13. März fing an, die Novelle des Gesetzes über den Zivilprozess, zu gelten, die vom 14. September 2017 in Gebrauch steht. Obwohl die Novelle umfangreich ist, verändert sie die grundlegenden Ausgangspunkte und Struktur in der Regelung des Zivilprozess, nicht. Trotz dessen hat sich mit der Novelle der 11. Artikel des Gesetzes über den Zivilprozess, ein wenig verändert, deswegen ist in der Diplomarbeit der Vergleich des 11. Artikel des Gesetzes über den Zivilprozess, bevor und danach der Inkraftsetzung der Novelle, dargestellt. |