Sekundarni povzetek: |
Die Masterarbeit erörtert den Eigentumserwerb an Liegenschaften im slowenischen, österreichischen und deutschen Rechtssystem. Das Eigentumsrecht gilt als Zentrales Sachenrecht im allen erörterten Rechtssystemen. Es gewährleistet seinen Inhaber die weitreichendsten Berechtigungen, zur welchen auch die rechtliche Verfügung über seine Sache zählt. Der Eigentümer ist derjenige, der sein Eigentumsrecht auf eine andere Person übertragen kann. Im diesen Fall reden wir von einen Rechtgeschäftlichen Eigentumserwerb, der in der Praxis als wichtigste und häufigste Art von Eigentumserwerb gilt. Neben Rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb, kennen wir, im erörterten Rechtssystemen, noch andere Arten von Eigentumserwerb. Als klassische Rechtsgrundlagen für Eigentumserwerb, können wir noch das Gesetz, den Bescheid einer öffentlichen Behörde (Hoheitsakt) und den Erbgang bezeichnen. Im slowenischen, österreichischen und deutschen Rechtssystem hat, beim Rechtsverkehr von Liegenschaften, eine bedeutende Rolle auch das Grundbuch. Auf einer Seite stellt es beim Rechtsgeschäftlichen Erwerb die Erwerbungsart vor, und auf der anderen Seite hat das Grundbuch die Publizitätsfunktion. In der Masterarbeit ist der Institut von Eigentumserwerb an Liegenschaften im allen erörterten Rechtssystemen dargestellt, zuerst im slowenischen, dann im österreichischen und am Ende im deutschen Rechtssystem. Im allen erörterten Rechtssystemen sind die Arten des Eigentumserwerbs an Liegenschaften analysiert und dabei die Grundlegenden Rechtsakten und Rechtvorschriften, die den Eigentumserwerb regulieren, vorgestellt. Abschließend ist in der Masterarbeit, die vergleichende Analyse durchgeführt, wo die Vergleichung der slowenischen, österreichischen und deutschen Rechtsregelung des Eigentumserwerbs an Liegenschaften dargestellt ist. Im diesen Rahmen sind die Ähnlichkeiten und eventuelle Abweichungen angeführt, die festgestellt wurden sind, bei der Vergleichung von erörterten Rechtsregelungen. |